SATZUNG DER STADT SENFTENBERG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER KURTAXE

 

1. Der Kurbeitrag wird für den Zeitraum vom 15. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres erhoben

2. Kurbeitragspflichtig sind Personen ab 16 Jahre

3. Der Kurbeitrag beträgt pro Person und Übernachtung 2,00 Euro

Alle Gäste erhalten mit Entrichtung des Kurbeitrages eine Gästekarte, die in Senftenberg und ihren Ortsteilen Großkoschen mit Kleinkoschen sowie Niemtsch anerkannt ist. Als Übernachtungsgast erhalten Sie während Ihres Aufenthaltes in Senftenberg auf Vorlage der Gästekarte ermäßigte Eintritts- / Ticketpreise für verschiedene Freizeitangebote und Kultureinrichtungen.

 

Warum wird die Kurtaxe erhoben?

Eine Kurtaxe ist eine lokale Abgabe, die in einigen Tourismusregionen erhoben wird. Diese Abgabe wird von Gästen bezahlt, die sich im jeweiligen Tourismusgebiet aufhalten und in einem Beherbergungsbetrieb übernachten. Folgende Zwecke kann ein Kurbeitrag erfüllen:

1. Finanzierung der Infrastruktur: Die Einnahmen aus der Kurtaxe tragen zur Finanzierung und Instandhaltung der touristischen Infrastruktur im Urlaubsgebiet bei, wie z.B. Strände, Wanderwege, Parks, öffentliche Verkehrsmittel und kulturelle Einrichtungen. Dadurch werden die Attraktivität und der Komfort des Zielgebiets für Touristen verbessert.

2. Erhaltung der Umwelt: Die Einnahmen aus der Kurtaxe können für Umweltschutzprojekte verwendet werden, wie z. B. den Schutz von Naturschutzgebieten, den Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt sowie die Reinigung von Stränden und Gewässern.

3. Verbesserung der touristischen Dienstleistungen: Die Kurtaxe kann dazu beitragen, die Qualität und Vielfalt der touristischen Dienstleistungen in einem Gebiet zu verbessern, indem sie beispielsweise die Bereitstellung von touristischen Informationen, Veranstaltungen und Aktivitäten unterstützt.

 

Wie hoch ist die Kurtaxe?

(1) Der Beitrag wird nach Übernachtungen, längstens jedoch für 28 Kalendertage im Jahr berechnet und beträgt je Person und Übernachtung 2,00 Euro.

(2) Abweichend von Absatz 1 kann anstelle des nach Übernachtungen berechneten Kurbeitrages ein pauschalierter Jahresbeitrag gezahlt werden, der zum Aufenthalt während des gesamten Erhebungszeitraumes berechtigt. Der Jahreskurbeitrag beträgt pro Person 56,00 Euro.

Der Kurbeitrag ist im Zeitraum des Aufenthaltes vom Beitragspflichtigen für die gesamte Aufenthaltsdauer in voller Höhe bei dem jeweiligen Unterkunftsgeber zu zahlen. Die Kurtaxe wird direkt vom Hotel erhoben und an die örtliche Stadtverwaltung weitegeleitet.

 

Welche Personen sind von der Beitragspflicht befreit?

Von der Entrichtung des Beitrags sind befreit:

  • Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres,

  • Gäste, die von ortsansässigen Verwandten unentgeltlich und ohne Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden, 

  • Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung (GdB) laut amtlichen Nachweises mind. 80 v. H. beträgt und/oder im Fall des Merkzeichens B, auch deren Begleitperson,

  • Erkrankte Personen, die nicht in der Lage sind, ihre Unterkunft zu verlassen und dies durch ärztliches Zeugnis belegen, unterliegen während der Dauer ihres Zustandes nicht der Beitragspflicht, 

  • Ortsfremde, die sich zur Ausbildung oder Berufsausübung im Erhebungsgebiet aufhalten (Geschäftsreisende),

  • Schülergruppen ab fünf Personen und deren Begleitpersonen in Ferienlagern, Landschulheimen, Jugendherbergen, Einrichtungen des Behindertenwerkes und vergleichbare Einrichtungen.

Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Kurbeitragszahlung sind von den Berechtigten nachzuweisen. 

 

Welche potenziellen Vorteile ergeben sich aus der Kurtaxe für Gäste?

1. Verbesserte Infrastruktur: Die Einnahmen aus der Kurtaxe können dazu verwendet werden, die touristische Infrastruktur zu verbessern und zu erhalten, was den Gästen zugutekommt. Dies kann die Bereitstellung von sauberen Stränden, gut gepflegten Wanderwegen, Parks und anderen öffentlichen Einrichtungen umfassen.

2. Mehr Tourismusangebote: Die Kurtaxe kann dazu beitragen, dass mehr touristische Angebote und Aktivitäten zur Verfügung stehen, wie geführte Touren, Veranstaltungen oder kulturelle Programme.

3. Verbesserte Sicherheit und Sauberkeit: Mit den Einnahmen aus der Kurtaxe können zusätzliche Maßnahmen zur Sicherheit und Sauberkeit in touristischen Gebieten finanziert werden, was den Gästen ein angenehmeres und sichereres Urlaubserlebnis bietet.

4. Touristische Informationen und Unterstützung: Ein Teil der Kurtaxe kann für die Bereitstellung von touristischen Informationen und Unterstützungsdiensten verwendet werden, um den Gästen bei Fragen oder Problemen behilflich zu sein.

Insgesamt kann die Kurtaxe dazu beitragen, den Aufenthalt von Gästen angenehmer und lohnender zu gestalten, indem sie zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur und Dienstleistungen beiträgt.

 

Weiterführende Informationen zu der Kurtaxsatzung finden Sie unter https://www.senftenberg.de/Tourismus/Kurbeitrag/